Die Landesregierung hat nach dem Inkrafttreten des neuen Kommunalverfassungsgesetzes empfohlen, die Entschädigungssatzung der Landkreise nach einer Empfehlung (komplett hier) zu ändern.

Entschädigungssatzung: Hier wird geregelt, wie viel Geld die Mitglieder des Kreistages als Entschädigung ihrer Arbeit und für sonstige Aktivitäten wie Reisen usw. erhalten und dass ihnen durch diese Arbeit kein (finanzieller) Nachteil entsteht. Die aktuelle, sowie die geplante, neue Satzung findet sich hier als Anhang: Vorlage

Ziel: Die Entschädigungsregelungen sollen erstmals nach einer Empfehlung von einer Kommission geregelt werden. Für den hiesigen Landkreis heißt dies, dass Einsparungen erzielt werden sollen.

Geplante Änderungen:

  • Fraktionsvorsitzender
    • Bisher: Fraktionsvorsitzende erhalten zu den 200€ “normalen” Abgeordneten-Entschädigung noch 500€ dazu.
    • Neu: Fraktionsvorsitzende erhalten automatisch statt den jetzigen 500€ Abgeordneten-Entschädigung nur noch 100€ zusätzlich. Zudem erhalten sie für jedes Fraktionsmitglied 10€.
      • Daraus resultiert, dass bei einer 20-köpfigen Fraktion der Fraktionsvorsitzende wie bisher auf 500€ zusätzlich kommt. Vorsitzende von kleineren Fraktionen erhalten dafür aber weniger. Dazu erhält jeder Fraktionsvorsitzende noch 200€ Fahrtkostenpauschale. Die Verwaltung erhofft sich durch diese Änderung Einsparungen von ca. 6.000€ pro Jahr.
  • Sitzungsgeld (Dauer)
    • Bisher: Dauert eine Sitzung länger als 6 Stunden, so erhält der Abgeordnete ein weiteres Mal die 25€ Sitzungsgeld. Eine Sitzung, welche also 8 Stunden dauert, kostet für jeden Abgeordneten 50€. Eine, die nur 4 Stunden dauert, kostet demnach “nur” 25€ je Abgeordneten.
    • Neu: Dieser Teilaspekt entfällt und es wird unabhängig davon, wie lange eine Sitzung dauert, 25€ bezahlt.
      • Dies dürfte relativ wenige Auswirkungen haben, da die wenigsten Sitzungen über 6 Stunden dauern. Das kann zwar mal bei einer Kreistagssitzung vorkommen, bei der wichtige Entscheidungen fällig sind, aber der Kreistag tagt ja auch nur vier mal im Jahr.
  • Sitzungsgeld (Anzahl)
    • Bisher: Keine Regelung bezüglich der Anzahl an Sitzungsgeldern pro Jahr.
    • Neu: Es sollen maximal 36 Sitzungen pro Jahr entschädigt werden.
      • Damit wird der Empfehlung gefolgt, welche vorsieht, dass ein Abgeordneter nicht mehr als 300€ durch die “normale” Entschädigung und durch Sitzungsgelder erhalten soll. Somit käme ein einfacher Abgeordneter durchschnittlich auf maximal 275€ pro Monat.
  • Nachteilsausgleich
    • Bisher: Es gab einen solchen Ausgleich bisher nicht.
    • Neu:
      (1) Kreistagsabgeordneten, denen kein Verdienstausfall nach § 4 zusteht, können einen Nachteilsausgleich erhalten, wenn im Bereich der Haushaltsführung oder im sonstigen beruflichen Bereich, einschließlich der Landwirtschaft, aus dringenden Gründen eine Hilfskraft, die nicht der Familie angehört, in Anspruch genommen werden muss, damit sie ihre Verpflichtungen aus der Mandatstätigkeit wahrnehmen können. Im Bereich der Haushaltsführung gilt dies insbesondere, wenn der Haushalt drei oder mehr Personen umfasst, von denen mindestens ein Kind unter 14 Jahren, eine ältere Person über 67 Jahre oder eine anerkannt pflegebedürftige Person ist.
      (2) Als Nachteilsausgleich wird ein Pauschalstundensatz in Höhe von 15,00 € je angefangene Stunde für höchstens 8 Stunden je Kalendertag festgesetzt

Meinung:

  • Fraktionsvorsitzender
    „Der Aufwand, eine kleine Fraktion zu führen, ist ja auch geringer als der, eine große zu führen“, sagt Zentgraf – Vorstandsmitglied des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen/Bremen. So einfach, wie dies Herr Zentgraf darstellt, ist es leider nicht. Während die Aufgaben einer Fraktion bei eine großen Anzahl von Mitgliedern auf viele verschiedene Schultern verteilt werden können, müssen Mitglieder kleinerer Fraktionen häufig eine Vielzahl von Aufgaben und Terminen wahrnehmen. Dazu gehören auf der einen Seite selbstverständlich die verschiedenen Fachausschüsse und Sitzungen, aber auch Informationsveranstaltungen und das Wahrnehmen von Einladungen zu weiteren Anlässen. Während hier Fraktionsvorsitzende von großen Fraktionen dies eher delegieren können, ist das bei Fraktionen mit nur 2-3 Mitgliedern kaum möglich.
  • Sitzungsgeld (Dauer)
    Generell ist diese Änderung kein Problem. Trotzdem ist es fraglich, ob das sinnhaft ist. Für jede Ausschusssitzung, welche meist nicht länger als zwei Stunden dauern, erhält der Abgeordnete 25€, für eine Kreistagssitzung, welche aber dann doch mal acht Stunden dauert, erhält er dasselbe. Rechnet man nun die Entschädigung auf die Stunde herunter, ist diese doch recht gering. Wie dem auch sei, so sollte aber eine Neufassung an dieser “Empfehlung” nicht scheitern.
  • Sitzungsgeld (Anzahl)
    Anders sieht es hier aber bei der Anzahl an Sitzungsgeldern aus. Diese Regelung führt den Namen ad absurdum. Diese Gelder sollen ja eben den Abgeordneten für jede abgehaltene SITZUNG entschädigen. So aber wird dieses Geld zu einer schwankenden, “normalen” Entschädigung, der der Zusammenhang zu der Anzahl von Sitzung verloren geht. Außerdem werden damit die Abgeordneten “abgestraft”, die wirklich viele Sitzungen haben. So gibt es Abgeordnete, die in drei Ausschüssen und mehr vertreten sind, sowie Mitglieder im Kreisausschuss sind und selbstverständlich auch bei Sitzungen des Kreistages anwesend sind. Dazu kommen Sitzungen der Fraktionen und Gruppen, welche ebenfalls dazugezählt werden müssen. Es wäre doch recht unfair, wenn Abgeordnete, die beispielsweise sechs Sitzungen im Monat haben nur die gleiche Entschädigung erhalten würden, wie Abgeordnete, die nur bei drei Sitzungen im Monat anwesend sind. Gerade Mitglieder von kleinen Fraktionen trifft dies, da diese häufig in vielen Ausschüssen Mitglieder sind. Dies wird notwendig, da in einer solchen 2-Mann-Fraktion beispielsweise sechs Ausschüsse auf zwei Personen aufgeteilt werden müssen und zusätzlich aber auch noch die “normalen” Sitzungen wie Kreistagssitzungen anstehen. Letztlich muss man aber auch sagen, dass es eher selten ist, dass man durchschnittlich mehr als drei Sitzungen im Monat hat. Das trifft vielleicht noch auf Fraktionsvorsitzende zu, aber nicht auf den “einfachen” Abgeordneten. Auch wegen dieser geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ist es umso verwunderlicher, warum eine solche Regelung getroffen werden soll.
  • Nachteilsausgleich
    Natürlich begrüßen wir diesen neue Paragrafen in der Entschädigungssatzung. Darüber hinaus würden wir diesen allerdings noch gerne um einen Punkt erweitern. So sollen Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen auch Anspruch auf Hilfen und Nachteilsausgleichen erhalten. Diese benötigen beispielsweise bei längeren Sitzungen Hilfe oder spezielle Hilfsmittel zur Bewältigung der Kreistagarbeit.

Allgemein kann man nur sagen, dass die Empfehlung der Landesregierung zu einem großen Teil nur Show und Aktionismus ist. Ein “einfacher” Kommunalpolitiker “verdient” nun mal nichts in Relation zur Zeit und Arbeit, die in die Tätigkeit investiert werden muss und niemand wird sich in den Kreistag wählen lassen, um “dick Asche” zu machen. Wenn man die Zeit, die man in die Kreisarbeit steckt, in den Beruf oder Nebentätigkeit stecken würde, käme man locker auf das doppelte des Geldes, welches ein normaler Abgeordneter erhält. Auch die Einsparpotenziale von 6.000€ bei kleinen Fraktionen sind für den Haushalt des Landkreises kaum die Rede wert. Persönlich hätte ich überhaupt kein Problem, wenn ich gar kein Sitzungsgeld bekomme, denn wie schon gesagt, das bisschen Geld macht für die investierte Zeit den Kohl auch nicht fett. Daher sehe ich dies einfach nur als Show an, nach dem Motto: “Wir Politiker sparen ja kräftig mit!”. Leider ist dies 1. nicht die Wahrheit und 2. gibt es gerade bei den sogenannten Kommunalpolitikern kaum etwas zum Einsparen. Vielleicht sollte die Landesregierung mal bei sich selbst anfangen oder sich die Gehälter von Bürgermeistern einmal ansehen.

Daher werden wir der Neufassung zustimmen, wenn die Obergrenze der Anzahl an Sitzungsgelder nicht übernommen wird und der entsprechende Teil im Nachteilsausgleich ergänzt wird. Die Kostensenkungen für Fraktionsvorsitzende sind nicht so gravierend und auch das 2. Sitzungsgeld bei Sitzungen die über sechs Stunden dauern sind vernachlässigbar, auch wenn sich die Frage nach dem Sinn der Empfehlungen nicht ganz erklärt.

“Der Haushalt lasse sich mit der Einsparung von 6000 Euro zwar nicht konsolidieren, doch eine Zustimmung der Politik zu einer solchen Lösung „hätte eine starke symbolische Wirkung“. Ein Kreistag, „der sich selbst in Bescheidenheit übt“, könne eher mit der Akzeptanz der von ihm verordneten Sparmaßnahmen rechnen als einer, der sich großzügig selbst bedient.”

DeWeZet 23.12.11

Eine Symbolpolitik um den Bürger zu beschwichtigen halten wir für falsch!

Mit freundlichen Grüße,

Constantin

PS: Entschädigungszahlungen die ich bisher aus meiner Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter erhalten habe, können in den jeweiligen Monatsberichten (bisher November und Dezember) eingesehen werden.