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	<title>Jens Spahn &#8211; Piratenpartei Hameln-Pyrmont</title>
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	<title>Jens Spahn &#8211; Piratenpartei Hameln-Pyrmont</title>
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		<title>Immunitätsnachweis – PIRATEN begrüßen die Einschaltung des Deutschen Ethikrats</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Danny Hartmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 06:53:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will einen Immunitätsausweis nach überstandener Coronainfektion einführen. Dieser wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, im Corona-Gesetz geregelt, welches am Donnerstag&#8230;]]></description>
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<p>Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will einen Immunitätsausweis nach überstandener Coronainfektion einführen. Dieser wird jedoch nicht, wie ursprünglich geplant, im Corona-Gesetz geregelt, welches am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Hierzu soll zunächst der Deutsche Ethikrat Stellung beziehen. Die Piratenpartei schließt sich den&nbsp;<a href="https://www.tagesschau.de/ausland/who-immunitaet-101.html">Warnungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)</a>&nbsp;und der&nbsp;<a href="https://wirtschaft.com/patientenschuetzer-gegen-corona-immunitaetsausweis/">Stiftung Patientenrecht</a>&nbsp;an und begrüßt diese Entscheidung.</p>



<p><strong>Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege kommentiert:</strong></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Die Gefahr, dass sich Menschen absichtlich anstecken, um immun zu werden, ist sehr groß. Denn der sogenannte Nachweis der Immunität könnte ein Leben ohne die zurzeit herrschenden Einschränkungen ermöglichen. Und danach sehnen wir uns alle. Theater, Kino, Sportstudio oder Reisen für alle mit Immunitätspass, aber weiterhin nicht für Menschen, die sich noch nicht angesteckt haben. Diese Art von Diskriminierung hätte einen Riss durch die Gesellschaft zur Folge.“</p></blockquote>



<p>Auch die Zuverlässigkeit der bisher verfügbaren Tests wird von der WHO angezweifelt. Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche hat am Montag einen im bayerischen Penzberg entwickelten Schnelltest vorgestellt, der mit nahezu 100-prozentiger Sicherheit innerhalb von 18 Minuten Gewissheit bringen soll.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Diese Tests sind wichtig als ein Teil der Erforschung rund um das neuartige Virus, aber leider ist noch nicht erwiesen, dass nach überstandener Sars Cov 2 Infektion tatsächlich eine Immunität besteht. Auch dazu wird immer noch geforscht,“</p></blockquote>



<p><strong>ergänzt Leurs.</strong></p>



<p>Der&nbsp;<a href="https://www.ethikrat.org/">Deutsche Ethikrat</a>&nbsp;berät über zentrale ethische Fragen und gibt regelmäßig Stellungnahmen ab. Dem Gremium gehören 26 Mitglieder an, die je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung berufen wurden. Darunter sind etliche Wissenschaftler aus verschiedenen Bereichen. Eine Stellungnahme zum Immunitätsausweis liegt zurzeit noch nicht vor.</p>
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		<title>Piraten warnen vor Ausverkauf der Patientendaten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Danny Hartmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2019 12:00:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[#TopThema]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Bereits kommenden Donnerstag soll das&#160;„Digitale-Versorgungs-Gesetz“&#160;im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse&#8230;]]></description>
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<p>Bereits kommenden Donnerstag soll das&nbsp;<a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/D/Digitale-Versorgung-Gesetz_DVG_Kabinett.pdf">„Digitale-Versorgungs-Gesetz“</a>&nbsp;im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Besonders brisant: zusätzlich sieht das Gesetz vor, die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten.</p>



<p>Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird konkret gefordert, dass</p>



<p>1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,<br>2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,<br>3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,<br>4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und<br>5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern<br>an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weitergeleitet werden.</p>



<p>Dieser wiederum übermittelt die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollen mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann. Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.</p>



<p>Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) wird zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow"><p>„Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen,“</p><cite>Anja Hirschel</cite></blockquote>



<p><strong>warnt Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.</strong></p>



<p>Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. wird nicht eingegangen. Deren Klärung obliegt dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.</p>



<p>Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erwähnt; dies wäre aber dringend erforderlich.</p>



<p>Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so fällt auf:<br>Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.</p>
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